Das Freitagsgebet der Firdeus-Gemeinde findet in der Moschee, Sprendlinger Landstraße 180, Gebäude 4 EG, 63069 Offenbach am Main statt.
Wichtiger Hinweis: Bitte nutzen Sie nicht den Parkplatz direkt neben der Moschee. Dieser ist bereits vermietet und wird von den Eigentümern kontrolliert. Es kommt häufig zu Strafzetteln für Falschparker.
Gemeindemitglieder können den kostenlosen Parkplatz in der Schumannstraße, etwa 200 Meter von der Moschee entfernt, nutzen.
Im Winter findet das Freitagsgebet um 13:30 Uhr statt, im Sommer um 14:30 Uhr. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Zeiten, Predigtthemen und Prediger über unsere Social-Media-Kanäle.
Bitte beachten Sie: Die Predigten finden in bosnischer Sprache statt.
Das Freitagsgebet ist ein Pflichtgebet für muslimische Männer, das jeden Freitag anstelle des Mittagsgebets verrichtet wird. Die Pflicht trifft volljährige, gesunde, freie (nicht in Gefangenschaft) und nicht reisende Männer.
Frauen, Kinder, Gefangene (Sklaven) und Reisende sind vom Freitagsgebet nicht verpflichtet, aber die Teilnahme steht ihnen frei und gilt sogar als lobenswert. Wenn Kinder zum Freitagsgebet kommen, dann sollten die Eltern ihnen die Verhaltensregeln während des Gebets und der Predigt (Hutba) erklären und sicherstellen, dass sie andere Anwesende nicht stören.
Wer zum Freitagsgebet verpflichtet ist, dieses aber versäumt, muss am selben Freitag das reguläre Mittagsgebet nachholen.
Die Pflicht zum Freitagsgebet (Džuma) ist klar im Koran und in den Hadithen begründet.
Im Koran heißt es:
"O ihr Gläubigen, wenn zum Gebet am Freitag gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst den Handel ruhen. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet!" (Sure El-Džuma, Vers 9)
Dieser Vers verpflichtet Muslime eindeutig zur Teilnahme am Freitagsgebet und warnt davor, es für weltliche Tätigkeiten zu vernachlässigen.
In einem Hadith, der von Abu Huraira überliefert wurde, soll der Prophet gesagt haben:
"Wer das Freitagsgebet drei Freitage in Folge ohne Entschuldigung versäumt, dem wird Allah das Herz versiegeln." (Abu Dawud, Tirmizi und Ibn Madže)
Ein weiterer Hadith besagt:
"Das Freitagsgebet ist eine Pflicht für jeden Muslim, der sich in der Gemeinschaft befindet, außer für vier: den Sklaven, die Frau, den Jungen und den Kranken." (Abu Dawud)
Diese Hadithe unterstreichen die Wichtigkeit des Freitagsgebets und die Konsequenzen, welche das Versäumen des Gebets mit sich bringen.
Bitte beachten Sie: Die Begriffe "Sklave" und "Junge" werden in diesem Kontext aufgrund ihres historisch bedingten Charakters als Platzhalter für Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen bzw. Heranwachsende verwendet.
Das Freitagsgebet (Džuma) bietet Gläubigen zahlreiche Vorteile:
Gottesdienst und Pflicht:
In erster Linie stellt das Džuma-Gebet einen Akt der Anbetung dar, der die Unterwerfung unter Allah, den Erhabenen, und die Erfüllung einer fundamentalen islamischen Pflicht verkörpert.
Gemeinschaft und Austausch:
Darüber hinaus bietet die Džuma die Gelegenheit zum Austausch und Zusammenkommen mit anderen Gläubigen. Dies stärkt das Gefühl der Einheit und Solidarität und regt zum Lernen über den Islam an, da in der Predigt (Hutba) wichtige religiöse Themen behandelt werden.
Gemeinschaftliches Gebet:
Das Džuma ermöglicht es Muslimen, sich in der Gemeinschaft zu versammeln, gemeinsam ihre religiöse Pflicht zu erfüllen und sich mit ihrer Glaubensgemeinschaft zu verbinden.
Das Freitagsgebet (Džuma) besteht aus mehreren wesentlichen Elementen, die für seine Gültigkeit erfüllt sein müssen:
Das Freitagsgebet besteht aus zwei Gebetseinheiten (Rak'a), die wie jedes andere Gebet verrichtet werden. Es ist empfehlenswert, dass der Imam während des Gebets laut betet.
Das Freitagsgebet ist ausschließlich als Gemeinschaftsgebet vorgeschrieben und kann nicht individuell verrichtet werden. Das Gebet findet üblicherweise in der Moschee statt, kann aber auch im Freien abgehalten werden.
Nach dem Gebetsruf (Ezan) hält der Prediger (Hatib) vom Minbar aus die Predigt (Hutba). Anschließend werden die beiden Rak'a der Freitagsgebet verrichtet, womit das Gebet beendet ist.
Es ist empfehlenswert, dass der Imam in der ersten Rak'a die Sure Al-Dzuma und in der zweiten die Sure Al-Munafikun rezitiert. Eine andere Überlieferung empfiehlt die Suren Al-A'la und Al-Ghashiya.
Bei großer Menschenmenge ist es erlaubt, das Gebet so zu verrichten, dass die Niederwerfungen (Sedscha) auf den Rücken der vor einem betenden Gläubigen liegend ausgeführt werden.
Nach dem Freitagsgebet können vier freiwillige Gebetseinheiten (Sunna) in der Moschee oder zwei zu Hause verrichtet werden. Freiwillige Gebete (Nafila) vor der Freitagsgebet haben keine Grundlage.
Die Hutba ist eine kurze Ansprache des Predigers (Hatib) an die anwesenden Gläubigen beim Freitagsgebet. Sie befasst sich mit verschiedenen religiösen und gesellschaftlichen Themen.
Inhalt:
Die Hutba besteht in der Regel aus zwei Teilen:
Sunna:
Verhaltensregeln während der Hutba:
Während der Predigt (Hutba) beim Freitagsgebet ist Folgendes strengstens untersagt: